AMETAS - Asynchronous MEssage Transfer Agent System =================================================== Lizenz für die Anwendung dieses Softwarepakets im Bereich Forschung und Lehre Bitte lesen Sie diesen folgenden Text sorgfältig. Die Erlaubnis zur Benutzung des benannten Produkts ist von der Zustimmung zu allen Punkten dieser Vereinbarung abhängig. Wenn Sie einem oder mehreren Punkten dieser Vereinbarung nicht zustimmen, gilt die Lizenz als nicht erteilt und Sie müssen sämtliche in Ihrem Besitz befindliche Kopien der Software sowie der zugehörigen Dokumentation vernichten. accsis GmbH (im Folgenden kurz "accsis" genannt) gewährt das Recht zur Verwendung des AMETAS-Softwarepakets (im Folgenden kurz "Software" genannt), inklusive der AMETAS-Programmierschnittstellenbeschreibung (AMETAS-API) sowie der zugehörigen Dokumentation gegenüber dem Lizenznehmer auf der Basis der folgenden Bedingungen. Die Software darf auf Basis dieser Lizenz ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Lehre eingesetzt werden. Die Qualität der Software richtig sich nach den aktuellen Maßstäben und wird hiermit explizit als experimentell eingestuft. Der Lizenznehmer übernimmt sämtliche Verantwortung für die Anwendung der Software. Die Lizenz betrifft nur die Pakete und Klassen des Kernes von AMETAS, welche die Menge der mit dieser Distribution umfassten Klassen und Pakete definieren. Anwendungen sowie deren Komponenten, welche der Unterstützung der Kernkomponenten bedürfen (so genannte Stellennutzer) sind nicht Gegenstand dieser Lizenz. Insbesondere darf der Lizenznehmer selbst entwickelte Anwendungen ohne Rücksprache mit accsis GmbH beliebig kostenlos oder kommerziell unter eigener Lizenz vertreiben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere Informationen zur Anwendung des AMETAS-Systems benötigen. http://www.ametas.de/ http://www.accsis.com/ 1. Gültigkeit ------------- Diese Lizenz gewährt das Recht zur Benutzung der Software auf dem gegenwärtigen Versionsstand für den Einsatz in Forschung und Lehre und ist zeitlich nicht begrenzt. 2. Gewährung der Lizenz ----------------------- (A) Rechte Der Lizenznehmer erwirbt ein nicht übertragbares und nicht veräußerliches Recht zur Installation der Software auf einer nicht beschränkten Anzahl von Rechnern. Voraussetzung ist die Verwendung jeder einzelnen Installation im Rahmen der in der Lizenz genannten Bedingungen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien des Programmpakets zu Archivzwecken zu erstellen. Urheberrechtliche Hinweise und Lizenzbedingungen dürfen nicht entfernt werden. (B) Einschränkungen Alle Rechte, welche in dieser Lizenz nicht genannt werden, bleiben vorbehalten. Verwendung, Kopieren, Modifikation und Transfer der Software sind nur unter den in dieser Lizenz genannten Bedingungen erlaubt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon selbst oder in Vermittlung Dritter in eine Form zu bringen, die für die Ausführung innerhalb der Java-Laufzeitumgebung nicht üblich ist. Insbesondere ist es nicht erlaubt, die ausführbaren Komponenten der Software in eine lesbare und modifizierbare Form zu bringen, etwa durch Dekompilierung, Disassemblierung oder Rückentwicklung, die es erlaubt, die Funktion der Software zu verändern oder zu analysieren. Dem Lizenznehmer ist nicht gestattet, die Software zu verleihen, zu vermieten oder zu verkaufen. (C) Experimenteller Zustand der Software Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass diese Software experimentellen Status besitzt. Sie kann Fehler und Unzulänglichkeiten beinhalten, welche die Ausführung von Anwendungen, welche von Funktionalitäten der Software anhängen, behindern oder gänzlich verhindern können. accsis GmbH lehnt jegliche Verpflichtung ab, diese Art von Fehlern oder Unzulänglichkeiten auf Basis dieser Lizenz zu beseitigen. Ferner besteht für accsis keinerlei Verpflichtung, die Software in einem anderen Rahmen als dem dieser Lizenz zu Grunde liegenden zu vermarkten. (D) Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers Der Lizenznehmer entbindet accsis GmbH von jeglicher Verantwortung oder Verpflichtung, die sich ihm aufgrund der Verwendung der Software und darauf erstellten Anwendungen ergeben können. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Kopie der Software angemessen vor widerrechtlicher Beeinflussung sowie vor Verlust zu schützen. Der Lizenznehmer ist außerdem verpflichtet, die innerhalb des AMETAS- Systems sowie darauf erstellter Anwendungen auftauchenden kryptografischen Schlüsseln vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. (E) Verwendung der Software in kritischen Bereichen Die Software darf nicht innerhalb sensibler Bereiche zum Einsatz kommen, so nicht in der Flugsicherung, Flugzeugsteuerung, Krankenhäusern, Kraftwerken und allen anderen Bereichen, in denen aufgrund von Fehlfunktionen der Software ein erheblicher ideeller, materieller oder körperlicher Schaden an Gegenständen oder Personen hervorgerufen werden kann. Insbesondere weist accsis GmbH jegliche Verantwortung von Schäden in diesen Bereichen ab, die aufgrund der Anwendung der Software zu Stande gekommen sind. 3. Urheberrecht --------------- Die Software ist durch das Urheberrecht als intellektuelles Gut der Autoren geschützt; das Vertriebsrecht liegt bei der Firma accsis GmbH. Der Lizenznehmer erhält eine Lizenz zur Verwendung einer Kopie der Software in dem Rahmen, wie er in dieser Vereinbarung beschrieben ist. Weitervertrieb ist nicht ohne vorherigen schriftliche Einverständniserklärung seitens accsis GmbH gestattet. 4. Beendigung der Lizenz ------------------------ (A) Der Lizenznehmer hat das Recht, die Lizenz zu jeder Zeit zu beenden. (B) Die Lizenz gilt als nicht erteilt, wenn der Lizenznehmer nicht allen Punkten dieser Lizenzbedingungen zustimmt oder sie missachtet. (C) Ist die Lizenz beendet, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software sowie der zugehörigen Dokumentation zu beseitigen, einschließlich jeglicher Sicherheitskopien. Dies betrifft nicht die Anwendungen, welche außerhalb der Gültigkeit dieser Lizenz liegen. 5. Garantieausschluss --------------------- Die Software wird auf Basis dieser Lizenz in der Form bereitgestellt, wie sie aktuellen Qualitätskriterien entspricht. accsis erteilt keinerlei Garantie auf Funktionstüchtigkeit oder Angemessenheit für spezifische Anwendungen. 6. Pflege und Unterstützung --------------------------- accsis übernimmt keinerlei Verantwortung, die Software zu pflegen oder dem Lizenznehmer Unterstützung in der Installation, Anwendung oder Entwicklung von Anwendungen zu gewähren. Ferner gibt es keine Verpflichtung für accsis, Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen der Software zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer ist berechtigt und angehalten, Aktualisierungen und Fehlerkorrekturen sich so bald wie möglich nach Veröffentlichung seitens accsis zu verschaffen und anzuwenden. Die durch Aktualisierungen und Fehlerkorrekturen modifizierte Version der Software gilt als gleiches Produkt, auf welches diese Lizenzbedingungen in gleicher Form wie für die Originalversion zutreffen. Voraussetzung ist, dass diese Fehlerkorrekturen und Aktualisierungen von accsis stammen. Die Anwendung solcher Modifikationen von dritter Seite beendet die Lizenz. 7. Änderungen von Lizenzbedingungen ----------------------------------- Diese Lizenz kann teilweise oder vollständig durch die Bedingungen spezifischer Vereinbarungen auf schriftlicher Basis zwischen dem Lizenznehmer und accsis GmbH außer Kraft gesetzt werden. Die nicht betroffenen Bedingungen bleiben in Kraft. accsis behält sich das Recht vor, Lizenzbedingungen anzupassen. Dies betrifft keine bereits erteilten Lizenzen. ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN